Handwerksserviceleistungen aller Art

Sauber, schnell und preiswert erledigen wir sämtliche Arbeiten. Über alle von uns durchgeführten Arbeiten erhalten Sie eine Rechnung, die Sie steuerlich geltend machen können.*

Unser Leistungsspektrum umfasst:

  • Trockenbau
  • Holzarbeiten
  • Isolierungen
  • Und vieles mehr
* Seit dem 01.01.2009 können Sie für Handwerkerleistungen, für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen bis zu 20% des Arbeitslohns steuerlich geltend machen. Es können so bis zu 1.200 Euro direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden. Dies entspricht dem Arbeitslohn aus Handwerkerrechnungen in Höhe von 6.000 Euro (§ 35a Abs. 3 EStG).